Alles Wichtige zum Thema Kosten im Überblick
Die Klinik ist als Privatklinik nach § 30 GewO konzessioniert und gilt als privates Krankenhaus.
Eine stationäre Behandlung in unserer Klinik ist sowohl für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte als auch für Selbstzahler möglich. Dies gilt auch für teilstationäre Aufenthalte oder für das Konsultieren unserer Privatambulanz.
Die CuraMed Akutklinik Allgäu ist eine Klinik für akutstationäre Krankenhausbehandlungen und steht fachlichmedizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung. Ihrer Fachrichtung entsprechend, verfügt die Klinik über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten und arbeitet nach wissenschaftlich anerkannten Methoden. Ärzte, Pflegefachkräfte und medizinisch-technische Mitarbeiter sind jederzeit verfügbar.
Für eine stationäre oder teilstationäre Aufnahme ist die Verordnung einer Krankenhausbehandlung durch einen externen Facharzt oder eine Fachklinik erforderlich, welche die medizinische Notwendigkeit belegt. Den zugehörigen Einweisungsschein bitten wir bei Aufnahme in unsere Klinik vorzulegen.
Unsere Klinik ist als Privatklinik nach § 30 GewO konzessioniert und ein privates Krankenhaus. Die Klinik erfüllt mit ihrem Leistungsangebot die Voraussetzungen für eine medizinisch notwendige akutstationäre Krankenhausbehandlung und ist beihilfefähig.
Da einige Privatversicherungsverträge den Passus enthalten, dass sich die Versicherung vor Krankenhausaufnahme die Prüfung der Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung in einer Psychosomatisch-Psychiatrisch-Psychotherapeutischen Klinik vorbehält, bitten wir Sie sich zu vergewissern, welche Regelung Ihre Versicherung hier vertraglich vorsieht.
Bitte beachten Sie, dass in unserem Haus ausschließlich Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden. Für Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen wenden Sie sich bitte an entsprechende Einrichtungen.
Generell nehmen wir neben Privatversicherten und Beihilfeberechtigten auch Selbstzahler auf.
Bei Interesse an einer Behandlung beraten wir Sie gerne über unsere Möglichkeiten und Therapieschwerpunkte, unsere Therapiekonzepte sowie zu sämtlichen therapeutischen Angeboten und der Ausstattung unserer Klinik. Gerne helfen wir Ihnen auch, sämtliche Formalitäten im Vorfeld einer Behandlung bei uns zu organisieren.
Ihren vollstationären Aufenthalt berechnen wir in Form eines Tagessatzes, bestehend aus einem von den jeweiligen Kostenträgern anerkannten Basis- und Abteilungspflegesatz. Aufnahme- und Abreisetag zählen kostenseitig zusammen als ein Tag.
Die Unterbringung erfolgt als Regelleistung in Zimmern mit Einzelbelegung. Der Tagessatz der Klinik setzt sich aus einem von den jeweiligen Kostenträgern anerkannten Basis- und Abteilungspflegesatz zusammen.
Ebenso bieten wir Ihnen im Sinne einer Tages- und Abendklinik die Möglichkeit eines teilstationären Aufenthalts. Die Aufnahmebedingungen entsprechen denen für einen stationären Klinikaufenthalt. Bitte beachten Sie, dass an Wochenenden keine therapeutischen Maßnahmen stattfinden und unsere Leistungen auf Gruppen- und Bewegungsangebote beschränkt sind.
Eine Aufnahme in unsere Klinik ist immer mit dem Abschluss eines Behandlungsvertrags verbunden. Wünschen Sie eine chefärztliche Behandlung, wird dies im Rahmen einer individuellen Wahlleistungsvereinbarung gebucht. Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
In unserer Privatambulanz haben Sie auch ohne ärztliche Überweisung die Möglichkeit, angesichts einer psychosomatischen Störung oder Erkrankung ambulant eine Diagnose erstellen zu lassen sowie eine Beratung oder Therapiebegleitung in Anspruch zu nehmen.
Jederzeit können Sie auch ein ambulantes Vorgespräch in Anspruch nehmen, um eine mögliche ambulante oder stationäre Behandlung genauer zu definieren. Auf Wunsch erfolgt dieses Gespräch auch mit unserem Chefarzt und/oder verbunden mit einer Besichtigung unserer Klinik. Lassen Sie sich dabei gern von vertrauten Personen begleiten.
Beide Angebote richten sich sowohl an Privatversicherte als auch an Selbstzahler; die Abrechnung erfolgt dabei anhand der Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Als Privatversicherte bitten wir Sie, im Vorfeld die zugehörigen Bedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung zu studieren. Dies ist nötig, da sich einige Gesellschaften vorbehalten, die Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung in Eigenregie zu prüfen.
Gern übernehmen auch wir dies für Sie, ebenso die generelle Prüfung und Ermittlung der individuellen Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Dieser Service gilt gleichermaßen für Beihilfeberechtigte. Jederzeit überprüfen wir auch, welche Möglichkeiten für eine Direktabrechnung mit Ihren Kostenträgern bestehen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie den nachfolgend genannten Ansprechpartner an oder schreiben Sie uns eine Nachricht über nachfolgendes Formular. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Nachricht auch eine Telefonnummer angeben rufen wir Sie auch gerne zurück.